Wirtschaftsprüfer Frankfurt am Main
Wirtschaftsprüfung, Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfung
Erfolgreiche Unternehmen kommen nicht ohne Prüfung aus, da auf dieser Grundlage die richtigen strategischen Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens getroffen werden. Der Jahresabschluss erhöht die Rechtssicherheit gegenüber den Adressaten – wie zum Beispiel Gesellschaftern, Investoren oder Finanzinstituten.
Wirtschaftsprüfer kontrollieren unbefangen, ob die Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften im Abschluss erfasst bzw. bilanziert wurden.
Ist Ihr Unternehmen prüfungspflichtig?
Prüfungspflichtig sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (GmbH & Co KG) (§ 316 HGB). Die Einordnung einer Gesellschaft in Größenklassen, wird in Deutschland von § 267 und § 267a Handelsgesetzbuch bestimmt. Börsennotierte Gesellschaften gelten immer als große Gesellschaften und alle übrigen Gesellschaften werden nach ihren Größenmerkmalen eingeordnet. Werden die Grenzen des § 267 HGB an zwei Bilanzstichtagen hintereinander überschritten, besteht Prüfungspflicht. Zusätzlich ist das Gründungsjahr prüfungspflichtig, wenn die Gesellschaft direkt die Schwellen überschreitet.
Unterlassene Prüfungspflicht: Was sind die Folgen?
Wird ein Jahresabschluss trotz Prüfungspflicht nicht geprüft, drohen ernst zu nehmende Folgen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ungeprüfte Jahresabschlüsse nicht festgestellt werden können - es droht die Nichtigkeit des Jahresabschlusses (§ 256 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Neben den unmittelbaren Auswirkungen auf die Gültigkeit des Jahresabschlusses sieht das Gesetz weitere Maßnahmen vor. Gegen die gesetzlichen Vertreter prüfungspflichtiger Unternehmen kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden, wenn sie ihren Pflichten hinsichtlich der Abschlussprüfung nicht nachgehen.
Die S·K· Wirtschaftsprüfer in Frankfurt am Main analysieren und prüfen nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern unterstützen die Mandanten bei den Herausforderungen des heutigen Marktumfelds. Mit unseren Erfahrungen aus verschiedensten Branchen, Unternehmensformen und Geschäftsmodellen finden wir individuelle Lösungen und beraten unsere Mandanten bei der Zukunftsplanung ihres Unternehmens.
Nutzen Sie unsere langjährige Expertise bei der Abschlussprüfung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Unser Team ist mit allen Prüfungsfragen vertraut: Ob Rechnungslegung, Steuern, Risk & Compliance, Nachhaltigkeit oder die Entwicklung verschiedener Märkte. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Leistungskatalog.
Ihr persönlicher Kontakt
Lothar Boelsen
Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt
Tel: +49 69 971 231-0
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