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Sonderprüfung

Mittelverwendung, Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Erhaltung von Stiftungsvermögen

Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung bieten wir auch eine Vielzahl an Sonderprüfungen an. Hierbei können Art und Umfang speziell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Unser Portfolio umfasst unter anderem die folgenden Sonderprüfungen:

Seit vielen Jahren prüfen und beraten wir gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen. In diesem Zusammenhang führen wir Mittelverwendungsprüfungen für öffentliche Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene zur Erteilung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch.

 

Unabhängig von der Gemeinnützigkeit prüfen wir die Einhaltung der internen Förderrichtlinien bei der Projektplanung und -durchführung. Hierbei untersuchen wir, ob die verantwortliche Unternehmensabteilung bei der Planung und Durchführung des Projekts die relevanten Vorgaben angemessen beachtet bzw. eingehalten hat.

Bei mehrheitlicher Beteiligung von Gebietskörperschaften an privatrechtlichen Unternehmen muss die Jahresabschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach §53 Haushaltsgrundsätzegesetz erweitert werden. Vielfach ist in Satzungen oder Gesellschaftsverträgen ebenfalls eine entsprechende freiwillige Erweiterung vorgesehen.

 

Im Rahmen unserer Prüfung befassen wir uns hier unter anderem mit Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, Durchführung von Investitionen, der Einhaltung von Vergaberegelungen sowie der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit.

Stiftungsgesetze beinhalten Regelungen, wonach das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist. Maßgeblich ist aber in erster Linie der Stifterwille. Mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung ist davon auszugehen, dass Stiftungen auf Dauer angelegt sind und somit das Stiftungsvermögen entsprechend zu erhalten ist.

 

Ausgehend von den individuellen Regelungen aus Stiftungsgesetzen und Satzung unter Berücksichtigung des Stifterwillens überprüfen wir die Erhaltung des Stiftungsvermögens entweder als Sonderprüfung oder als Erweiterung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Umwandlungen wie z.B. Verschmelzungen oder Spaltungen sind meist komplexe Vorgänge, die Fachexperten auf den Plan rufen.

 

Durch unser interdisziplinäres Team kennen wir sowohl die beratende als auch die prüfende Seite. Bei letzterer unterstützen wir Sie unter anderem bei der Prüfung von Schlussbilanzen im Rahmen von Verschmelzungen, bei Gründungsprüfungen oder auch bei Prüfungen der Angemessenheit von Barabfindungen.

Der Corporate Governance von Unternehmen wird immer mehr Bedeutung beigemessen. Zu Recht, denn durch ein adäquates Compliance Management System (=CMS) als Bestandteil der Corporate Governance kann die Einhaltung von Regeln im Unternehmen sichergestellt werden. Ein ordnungsgemäßes CMS fördert unter anderem eine Compliance-Kultur und dient der Prävention von Gesetzesverstößen.

 

Wir unterstützen Sie und geben Ihnen zusätzliche Sicherheit durch eine Zertifizierung Ihres CMS nach IDW PS 980. Hierbei analysieren wir den Aufbau, Implementierung und Wirksamkeit des Regelwerks. Auch hier gilt, Art und Umfang der Prüfung werden individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Der Identifikation und sachgerechten Steuerung von Risiken kommt in einem sich immer schneller wandelnden Umfeld zunehmend mehr Bedeutung zu. Unabhängig davon ob die Einrichtung gesetzlich vorgeschrieben ist, benötigt jede moderne Unternehmensführung ein Risikomanagementsystem.

 

Durch eine ganzheitliche Betrachtung Ihres Risikomanagementsystems im Rahmen einer Prüfung nach IDW PS 981 können wir Ihnen wichtige Hinweise zu eventuellem Optimierungsbedarf geben oder Ihnen die Sicherheit geben, dass Ihr Risikomanagementsystem adäquat ausgestaltet und wirksam ist.

Im Rahmen der Abschlussprüfung beschränkt sich die Prüfung nur auf ausgewählte Kontrollen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Sie deckt nur einen Ausschnitt der implementierten internen Kontrollen ab. Darüber hinaus sind wichtige Kontrollen außerhalb der Rechnungslegung kein originärer Prüfungsgegenstand.

 

Eine erweiterte Prüfung des internen Kontrollsystems kann das gesamte interne Kontrollsystem, einen Ausschnitt oder einen einzigen Unternehmensprozess umfassen.

 

Die Prüfung hängt von zahlreichen Faktoren ab, da die Anforderungen an das interne Kontrollsystem je nach Unternehmen variieren. Wir stehen Ihnen bei der Prüfung des Aufbaus, der Implementierung als auch bei der Prüfung der Wirksamkeit der internen Kontrollen nach IDW PS 982 zur Seite.

Im Zuge der Überwachung von Unternehmensorganisationen kann eine Interne Revision Sie dabei unterstützen Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu verbessern, indem Führungs- und Überwachungsprozesse analysiert und bewertet werden.

 

Die Zielerreichung eines Internen Revisionssystems hängt stark von der zielgerichteten Ausgestaltung und Implementierung sowie sachgerechten Durchführung ab. Als externe Prüfer können wir Ihr Internes Revisionssystem nach den Grundsätzen des IDW PS 983 unabhängig prüfen und mit unserer Fachexpertise ein Urteil hierzu abgeben.

In einer immer größer vernetzten Welt ist es nur folgerichtig, Synergien beispielsweise durch den Einsatz von Dienstleistern zu generieren. Auch wenn verschiedene Leistungen, wie z.B. das Personalwesen auf externe Dritte ausgelagert werden, verbleibt die Verantwortung für die ausgelagerten Funktionen letztendlich trotzdem beim auslagernden Unternehmen. Daher ist in Auslagerungsverträgen oftmals vereinbart, dass Dienstleistungsunternehmen Nachweise über die angemessene Ausgestaltung und Einrichtung von dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystemen und deren Wirksamkeit erbringen müssen.

 

Wir unterstützen Sie bei der Erbringung eines solchen Nachweises für Ihren Auftraggeber durch eine unabhängige Prüfung Ihres dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems nach IDW PS 951/ISAE 3402. Hierbei analysieren und bewerten wir die Kontrollen und prüfen diese auch auf deren wirksamen Durchführung.

Häufig besteht die Notwendigkeit Abschlüsse nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufzustellen und entsprechend prüfen zu lassen. Ein spezieller Zweck kann zum Beispiel eine Steuerbilanz oder die Jahresrechnung von Stiftungen und Vereinen nach individuellen Reglungen sein.

 

Die Anwendungsbereiche sind vielfältig und wir stehen Ihnen mit individuell abgestimmten Prüfungsleistungen zur Seite, um dem Informationsbedürfnis des Abschlussadressaten gerecht zu werden.

Finanzaufstellungen sind vergangenheitsbezogene Finanzinformationen, die zum Beispiel nur einen Teil eines Jahresabschlusses darstellen, wie eine Bilanz oder ein Eigenkapitalspiegel, und einer Prüfung unterzogen werden sollen. Auch Bestandteile von Finanzaufstellungen, wie z.B. eine Aufstellung von Investitionen zur Erlangung von Fördergeldern oder eine Aufstellung des Stiftungskapitals können geprüft werden.

 

Abgestimmt auf Ihre Zielsetzung werden wir mit Ihnen Art und Umfang unserer Prüfungsleistung bestimmen, damit Sie die notwendige Sicherheit über Ihre vergangenheitsbezogenen Finanzinformationen erhalten.

Ihr persönlicher Kontakt

Lothar Boelsen

E-Mail schreiben

Tel: +49 69 971 231-0

Dorothee Schulz-Kraus

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Tel: +49 69 971 231-0